Im Winter besteht Schneeräumungspflicht, die Unternehmen und Privathäuser gerne uns als Profi überlassen. Es geht darum, Maßnahmen zur Sicherstellung der Mobilität und Verkehrssicherheit zu treffen und damit ein Verletzungsrisiko einzudämmen. Eigentümer und Anwohner haften nicht nur für das eigene Grundstück, sondern auch für öffentliche Gehwege vor dem Haus. Bereits in den frühen Morgenstunden tragen wir dafür Sorge, dass die Wege freigeräumt sind. Die Streupflicht gilt dabei auch an Sonn- und Feiertagen. Wir arbeiten nach der Main-Spessart Schneeräumverordnung mit speziellen Räumfahrzeugen und Schneefräsen, räumen Gehwege, Höfe, Hauseingänge und Garageneinfahrten frei und beseitigen zuverlässig Schnee und Eis für die sichere Nutzung. Die Bereiche werden mit Split und Salz gestreut, wobei wir das Streugut sowohl bereitstellen als auch zuverlässig wieder entfernen.